Was immer in Ihrem Leben als nächstes passiert, Ihre Gesundheit ist das wichtigste Fundament für Alles was Sie

noch vorhaben und was Sie überraschen könnte.

Ob mit einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse oder mit einer privaten Vollversicherung lassen sich

optimale Vorsorgeentscheidungen treffen.

Wir helfen Ihnen dabei die optimale Absicherung für Ihre Gesundheit zu finden.

  • Vergleich aller am Markt angebotenen Tarife

  • Selektion nach den für Sie wichtigen Leistungskriterien

  • Gegenüberstellung von Leistungen und Versicherungsbeiträgen

  • Empfehlung des für Sie optimalen Tarifes

Sorgen Sie mit uns vor, damit Sie sich später nicht sorgen müssen.                                                                                                                                                   > Kontaktformular

Hier einige Informationen zur Privaten Krankenversicherung, privaten Zusatzversicherungen und der privaten Altersvorsorge:


Von Basisschutz bis Spitzenschutz in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet - vom Basisschutz bis zum Spitzenschutz - unterschiedliche Tarife an. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit immer einheitlicher werdenden Leistungskatalogen und Beitragssätzen wählt der Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) den Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen aus und bestimmt damit auch seine Prämienhöhe.

Private Krankenversicherung - Träger von medizinischen Innovationen
Die Private Krankenversicherung ist der Träger der Innovationen im Gesundheitswesen. Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss heute neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der GKV aufnimmt, wurde diese häufig jahrelang bei PKV-Versicherten angewandt und erstatte. Viele medizinische Innovationen von der Pharmakologie über die Verfahrenstechnik bis hin zur Medizintechnik werden zuerst bei PKV-Versicherten eingeführt. Die Private Krankenversicherung sorgt für eine Beschleunigung der Innovation.

Leistungsübersicht der PKV
Da die Leistungen der verschiedenen Privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, ist die folgende Aufzählung nur als grober Überblick von den Leistungen privater Krankenversicherungen zu sehen. Sie können bei uns ein individuelles und kostenloses Vergleichsangebot anfordern.

Wenn Sie bereits eine Versicherungsgesellschaft ausgewählt haben, dann lassen Sie sich ein auf Sie zugeschnittenes Angebot dieser Versicherungsgesellschaft anhand Ihrer Daten erstellen.

Freiwillige Krankenversicherung
Personenkreise, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bzw. diese erloschen ist, müssen sich um ihren Krankenversicherungsschutz selbst kümmern. Den Betroffenen steht entweder der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung offen oder Sie gehen zu einer Privaten Krankenversicherung. Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung richten sich nach der wirtschaftlichen Situation des Versicherten.

Krankentagegeldversicherung
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten am Arbeitplatz nehmen in Deutschland seit Jahren ab - 2008 wurden im Bundes-Durchschnitt 7,5 Krankheitstage gezählt. Aber dies ist lediglich eine statistische Betrachtung, welche die persönlichen Schicksale verschleiert.

Kinder-Krankenversicherung
Kinder können sowohl in der gesetzlichen wie in der Privaten Krankenversicherung (mit-)versichert werden. Welche Krankenversicherung für ein Kind die passende ist, hängt vor allem von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ab.

Private Krankenzusatzversicherung
Mit Hilfe einer Privaten Zusatz-Krankenversicherung können Sie die Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen gezielt ausgleichen. Hier entscheiden Sie selbst, welche Leistungen für Sie persönlich wichtig sind und somit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Private Altersvorsorge
Wenn es um den mehr oder weniger verdienten Ruhestand geht, muss man auf die Sicherheit der gewählten Geldanlage achten. Ein Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr führt in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stark reduzierten Leistungen (die Kürzung beträgt bei einem Rentenbeginn mit 62 Jahren z.B. 10,8 % der Rente).

Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Bundesregierung hat mit der "Reform 2000" eine Neuregelung der Rente wegen sogenannter „verminderter Erwerbsunfähigkeit“ beschlossen. Dies hat zur Folge, dass jeder, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, starke Kürzungen bei der staatlichen Hilfe im Falle einer Berufsunfähigkeit hinnehmen muss. Die bisherige staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft. Wer für diesen Fall nicht privat vorsorgt hat, gefährdet seine Existenz.

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